Bei Baustellen (z.B. Sanierung von Strassen) erfolgt eine kurzfristige Information durch die Wasser-versorgung Andwil-Arnegg.
Nach unserem Wasserreglement hat der Kunde keinen Entschädigungs-anspruch bei Lieferungsunter-brechungen wegen Erstellung neuer Anschlüsse und Erweiterungsbauten (vgl. Art. 8 des Wasserreglements).