Neuanschlüsse

  • Reservoir Chueweid
  • Fassung Freudenau
  • Quellen Lindenwiesen
  • Fassung Scheidweg
  • Betriebszentrale Augarten
  • Pumpen im Augarten

Bei Neuanschlüssen ist frühzeitig (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) mit der Wasserversorgung Andwil-Arnegg Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen steht Ihnen Thomas Eigenmann (Tel. 071 385 95 94) gerne zur Verfügung.

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme gleichzeitig mit der Eingabe des Baugesuches. Im Zusammenhang mit Neuanschlüssen ist das entsprechende Gesuchsformular zu verwenden. Dieses Gesuch ist

- zuhanden der Wasserversorgung Andwil-Arnegg, Postfach, 9204 Andwil oder
- per E-Mail an wvaa@stadtgossau.ch einzureichen.

Mit den Arbeiten für Bauwasseranschluss und Hauszuleitung darf erst begonnen werden, wenn die Leitungsführung durch den Technischen Dienst der Wasserversorgung Andwil-Arnegg bestimmt ist und die Anschlussbewilligung der Wasserversorgung Andwil-Arnegg vorliegt (vgl. Art. 18 des Wasserreglements).


Anschlussbeitrag

Der Liegenschaftseigentümer hat für Objekte, die neu dem Verteilnetz der Wasserversorgung angeschlossen werden, einen einmaligen Anschlussbeitrag zu entrichten.

Der Anschlussbeitrag setzt sich zusammen aus einer festen Grundquote und einem Gebäudezuschlag nach dem Zeitwert des Objektes.

Die Grundquote beträgt Fr. 500.--. Der Gebäudezuschlag beträgt 1,3 % des aufgewerteten Zeitwertes.